Wenn Nachwuchs ins Haus steht, sind natürlich neben den Vorbereitungen auf „den Kleinen“ oder „die Kleine“ auch einige Amtsgänge zu erledigen.
Ein für Lehrer besonders interessantes Thema ist die Elternzeit: Der Grundgedanke ist, dass jedes Elternteil drei Jahre lang oder einen praktisch beliebigen Teil dieser drei Jahre ohne Bezüge (das Elterngeld ist wieder ein anderes Thema, das wir der Einfachheit halber hier beiseite lassen) beurlaubt werden kann, um seinen Sprößling zu erziehen.
Im „regulären Betrieb“ erhalten Beamte während der Sommerferien natürlich ihr normales Einkommen (bei Jahresverträgen sieht es da schon ganz anders aus – das ist aber ein anderes Thema). Deshalb liegt es auch nahe, das Ende der Elternzeit auf den ersten Tag der Sommerferien zu legen. Gerade mit einem kleinen Kind hat man schließlich kein Geld zu verschenken. Doch der Dienstherr verwehrt den Lehrern diese Möglichkeit: Die Elternzeit muss auch die Ferien umfassen, heißt es im Bescheid!
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